Jugendschutzuntersuchung

Wenn Du bei Beginn Deiner Ausbildung (oder einer Berufstätigkeit, die nicht nur geringfügig ist) unter 18 Jahre alt, muss Du Dich vorher ärztlich untersuchen lassen, um sicherzugehen, dass die zukünftige Tätigkeit Dir nicht schadet. (Erstuntersuchung)

Wenn Du am Ende des ersten Ausbildungs- oder Tätigkeitsjahres noch keine 18 Jahre alt bist soll noch einmal eine Nachuntersuchung stattfinden.

Die Untersuchung tut nicht weh. Wir brauchen eine Urinprobe, messen Deinen Blutdruck, erheben eine Anamnese und führen eine Ganzkörpersuchung durch.

Achtung: Bevor Du einen Termin vereinbaren kannst, musst Du bei der Gemeinde das Formular für diese Untersuchung besorgen (mit Ausweis mitnehmen, damit Du das Formular bekommst). Dann den Teil, den Du selbst ausfüllen sollst, ausfüllen und das Formular zur Untersuchung mitbringen. Bring bitte außerdem Deinen Impfpass mit.